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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen sowie für alle unsere Lieferungen, Angebote und Leistungen.
2. Definitionen: Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Annahmeerklärungen uns sämtliche Bestellungen, sowie Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
4. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
5. Der Vertragsabschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, noch in unserem Eigentum stehende Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, die nicht durch einen Wartungsvertrag mit uns abgedeckt sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie die eigenem Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 und 3 dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht
1. Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu Widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Inbetriebnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
2. Fernabsetzung mit Rückgabeklausel
Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware, oder wenn die Waren nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechtes bei einem Bestellwert von 40,00 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Inbetriebnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart, halten wir unsere Angebote 6 Wochen aufrecht. Die Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 18 Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 18 Wochen andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung oder Lieferung oder für den Personaleinsatz (Lohn- und Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Veränderung erforderlichen Umfang an den Kunden weiterzugeben.
3. Kündigt der Auftraggeber nach § 649 BGB, bevor wir mit der Leistungsausführung begonnen haben, so steht uns eine pauschale Vergütung in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu. Wir sind berechtigt, eine höhere angemessne Vergütung geltend zu machen.
4. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, bar oder Rechnung leisten.
5. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, haben Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlungen gelten als erfolgt, wenn sie auf unserem Konto gutgeschrieben sind. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kund ein Zahlungsverzug.
6. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über den Basiszins zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld von 8 % über dem Basiszins zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
7. Kommt der Kunde den Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder kommen erhebliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden auf, oder werden Schecks nicht eingelöst, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und können Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.
8. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückhaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

§ 6 Gefahrenübergang und Lieferung
1. Der Gefahrenübergang findet mit der Anlieferung auf der Baustelle durch uns oder den von uns bestellten Spediteur statt. Beauftragt der Kunde einen Spediteur oder holt der Kunde die Lieferung selbst ab, so findet der Gefahrenübergang mit der Übergabe an den Kunden oder Spediteur statt. Vorstehendes gilt auch für Teillieferungen und Teilleistungen, zu denen wir jederzeit berechtigt sind.
2. Unsere Liefertermine und Lieferfristen in schriftlichen Angeboten gelten als unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt und nicht selbst verschuldeter Verzug wie Nichtbelieferung durch Zulieferer berechtigen uns, auch innerhalb eines Verzuges, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, kann der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Werden wir dadurch von unseren Verpflichtungen frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Nimmt der Kunde die Ware nicht fristgerecht ab, so sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 10 % des Auftragswertes zuzüglich Planungs- und Ausarbeitungskosten von 5 % ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis geltend machen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein Schaden bzw. ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens etwa bei Benutzung der Ware bleibt vorbehalten.

§ 7 Mängelrüge und Gewährleistung
1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung lt. Angebot des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar, Zusicherungen von Eigenschaften bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen Bestätigung.
2. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Gewährleistungszeit nachweisbar, infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Ausgebaute Teile werden unser Eigentum. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder äußere mechanische oder atmosphärische Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, entstehen.
3. Mängelfeststellungen müssen uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang der Ware bzw. nach Inbetriebnahme schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Bbeweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
4. Der Kunde hat die ihm obliegenden Zahlungsverpflichtungen einzuhalten. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden im Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht. Ist der Kunde Vollkaufmann/-frau, können Zahlungen nur zurückbehalten werden, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, zu deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
5. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Als angemessen gilt eine Frist von 20 Werktagen. Verweigert er diese, sind wir von der Mängelhaftung befreit.
6. Halten wir eine uns gesetzte angemessene Nachfirst zur Mängelbeseitigung nicht ein, wird eine Nachbesserung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie von uns verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt ein Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht im daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kund nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Die gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Haftungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Punkt 3 dieser Bestimmung).
8. Bei Fremdeingriffen an dem Maschinensatz oder Schaltschrank und der CL.AIR zugehörigen Teilen, die nicht von uns schriftlich genehmigt wurden, entfällt die Gewährleistung komplett.
9. Erhält der Kunde eine mangelhafte Technische Dokumentation, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Technischen Dokumentation verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Technischen Dokumentation der ordnungsgemäßen Montage und dem ordnungsgemäßen Betrieb entgegensteht.
10. Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Vertragsunterlagen
1. Unsere Angebote, Zeichnungen, Schaltschemata, Softwarebeschreibungen und andere Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

§ 9 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen möglichst nahe kommt.

AGB´s (als pdf zum download)